Förderung
Die avt-Förderung ist eine finanzielle Unterstützung für jene Betriebe, denen aus einem Ausbildungsverbund direkte Kosten entstehen (z. B. Kursgebühren, Aufwandsentschädigungen der Partnerbetriebe).
Was wird gefördert?
- Verpflichtende Ausbildungsinhalte
Zur Erfüllung des Berufsbildes, wenn sie im Betrieb selbst nicht vermittelt werden können. - Freiwillige Ausbildungsinhalte
Zur Vertiefung des Berufsbildes bzw. in begründeten Fällen Inhalte, die über das geforderte Mindestmaß hinausgehen (fachlich, persönlichkeitsbildend). - Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
Förderungsvoraussetzungen
- Der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten (inkl. allfälliger Fahrt- und Unterbringungskosten).
- Zum Zeitpunkt der Maßnahme besteht ein aufrechtes Lehrverhältnis (Ausnahme: bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit).
- Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet.
- Förderbeträge unter € 30,- werden nicht ausbezahlt.
- Achtung: Ausgeschlossen sind reine Produktschulungen und Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die Mitarbeiter des Unternehmens verbindlichen Grundausbildung.
Informationen zu weiteren Förderungen finden Sie hier!