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Die avt-Förderung ist eine finanzielle Unterstützung für jene Betriebe, denen aus einem Ausbildungsverbund direkte Kosten entstehen (z. B. Kursgebühren, Aufwandsentschädigungen der Partnerbetriebe).


Was wird gefördert?

  • Verpflichtende Ausbildungsinhalte
    Zur Erfüllung des Berufsbildes, wenn sie im Betrieb selbst nicht vermittelt werden können.
  • Freiwillige Ausbildungsinhalte
    Zur Vertiefung des Berufsbildes bzw. in begründeten Fällen Inhalte, die über das geforderte Mindestmaß hinausgehen (fachlich, persönlichkeitsbildend).
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

 

Förderungsvoraussetzungen

  • Der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten (inkl. allfälliger Fahrt- und Unterbringungskosten).
  • Zum Zeitpunkt der Maßnahme besteht ein aufrechtes Lehrverhältnis (Ausnahme: bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit).
  • Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet.
  • Förderbeträge unter € 30,- werden nicht ausbezahlt.
  • Achtung: Ausgeschlossen sind reine Produktschulungen und Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die Mitarbeiter des Unternehmens verbindlichen Grundausbildung.

 

Informationen zu weiteren Förderungen finden Sie hier!