PostHeaderIcon Förderungshöhe


Maßnahmen
  • verpflichtende Ausbildungsverbundmaßnahmen zur Erfüllung des Berufsbildes
  • freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen im Bereich des Berufsbildes
  • berufsbezogene Zusatzausbildungen
Förderung
  • bei Kursen:
    75 % der Kurskosten (bei verpflichtenden Maßnahmen lt. Feststellungsbescheid ist eine zusätzliche Förderung von bis zu 25% der Kurskosten möglich)
  • bei zwischenbetrieblichen Maßnahmen:
    max. € 40,- pro Tag
Maximale Gesamtförderung pro Lehrling: € 1.000,- über die gesamte Lehrzeit

Maximale Gesamtförderung pro Betrieb: € 10.000,- pro Kalenderjahr
ab 40 Lehrlingen im Betrieb: € 11.000,-, ab 50 Lehrlingen € 12.000,- etc.)

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
werden mit 75 % der Kurskosten bis max. € 250,- pro Lehrling gefördert.

Wer kann die Förderung beantragen?
  • Unternehmen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge ausbilden.
  • Nicht förderberechtigt sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und selbständige Ausbildungseinrichtungen.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten (inkl. allfälliger Fahrt- und Unterbringungskosten).
  • Zum Zeitpunkt der Maßnahme besteht ein aufrechtes Lehrverhältnis (Ausnahme: bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit).
  • Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet.
  • Förderbeträge unter € 30,- werden nicht ausbezahlt.
  • Achtung: Ausgeschlossen sind reine Produktschulungen und Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die Mitarbeiter des Unternehmens verbindlichen Grundausbildung sowie Sonntagskurse.