Förderungshöhe
Maßnahmen
- verpflichtende Ausbildungsverbundmaßnahmen zur Erfüllung des Berufsbildes
- freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen im Bereich des Berufsbildes
- berufsbezogene Zusatzausbildungen
- bei Kursen:
75 % der Kurskosten (bei verpflichtenden Maßnahmen lt. Feststellungsbescheid ist eine zusätzliche Förderung von bis zu 25% der Kurskosten möglich) - bei zwischenbetrieblichen Maßnahmen:
max. € 40,- pro Tag
Maximale Gesamtförderung pro Betrieb: € 10.000,- pro Kalenderjahr
ab 40 Lehrlingen im Betrieb: € 11.000,-, ab 50 Lehrlingen € 12.000,- etc.)
Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung werden mit 75 % der Kurskosten bis max. € 250,- pro Lehrling gefördert.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Unternehmen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge ausbilden.
- Nicht förderberechtigt sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und selbständige Ausbildungseinrichtungen.
- Der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten (inkl. allfälliger Fahrt- und Unterbringungskosten).
- Zum Zeitpunkt der Maßnahme besteht ein aufrechtes Lehrverhältnis (Ausnahme: bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit).
- Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet.
- Förderbeträge unter € 30,- werden nicht ausbezahlt.
- Achtung: Ausgeschlossen sind reine Produktschulungen und Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die Mitarbeiter des Unternehmens verbindlichen Grundausbildung sowie Sonntagskurse.